Liebe Mitglieder,

unser Golfplatz darf ab morgen (07.11.20 ab 08:00h) wieder geöffnet werden!

Das ging schneller als gedacht: die Landesregierung hat die geänderte Verordnung, die seit dem 05.11.20 in Kraft ist, im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert. Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Somit dürfen Sportanlagen für den Individualsport ab sofort wieder genutzt werden, womit auch die Golfanlagen nach nur einem Tag wieder geöffnet werden können.

Folgende Regelungen gelten somit aktuell bei uns:

  • Mitglieder aus einem gemeinsamen Hausstand dürfen in 4er-Flights spielen
  • Für alle anderen Mitglieder sind max. 2er-Flights erlaubt
  • Gastspieler können sich max. einen Tag vor dem gewünschten Termin für freie Plätze anmelden

Nach wie vor ist es dringend erforderlich, für die gewünschte Abschlagszeit über den Pro-Shop (Tel.-Nr. 0611 – 143 548 548 -5 oder -6) eine Tee-Time zu vereinbaren.

Die bereits vereinbarten Startzeiten für Samstag und Sonntag, den 07. und 08.11.20 bleiben bestehen. Alle bereits vereinbarten Startzeiten ab Montag, dem 09.11.20 sind verfallen und müssen bitte neu gebucht werden!

Bitte halten Sie auf dem gesamten Clubgelände – auch auf dem Parkplatz – die Mindestabstände ein. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir sicher sind und der Golfplatz in den nächsten Wochen und Monaten geöffnet bleiben darf!

Das Golfrestaurant hingegen muss leider geschlossen bleiben. Familie Klein bietet ein To-Go-Angebot an und wir möchten Sie bitten, zahlreich davon Gebrauch zu machen.

Bleibt uns nach diesen guten Neuigkeiten nur noch, Ihnen ein schönes Wochenende zu wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand